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Notariat
Die Haupttätigkeit des Notars ist Beurkundung hauptsächlich
von Verträgen und die Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen.
Dabei ist er zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt,
der die Interessen seiner Mandanten vertritt, unterscheidet. Eine
Reihe gesetzlich festgelegter Rechtsgeschäfte wie z. B. Grundstückskaufverträge
bedürfen der notariellen Beurkundung, andere, wie z. B. Testamente,
können - sollten aber auch - notariell beurkundet werden.
Meine Tätigkeit als Notar umfasst u.a. folgende Bereiche:
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Immobilien
- Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
- Bauträgervertrag
- Bestellung von Hypotheken, Grundschulden etc.
- Grundstückszuwendungen (Schenkungen etc.)
- Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte
Ehe, Familie und Partnerschaft
- Eheverträge
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Scheidungs- und Trennungsverträge
- Beurkundungen im Kindschaftsrecht (Annahme als Kind, Unterhalts-
verträge etc.)
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Unternehmen
- Unternehmens- und Existenzgründung
- Umwandlung einer Gesellschaft
- Handelsregisteranmeldung
Vollmachten
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Erbe und Schenkung
- Testament und Erbvertrag
- Erbscheinsantrag
- Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung
- Unternehmensnachfolge
- Schenkungsvertrag
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